AGB
I. Vertragsabschluß
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung zustande.
Das Vertragsverhältnis richtet sich außchließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware oder Leistung vom Besteller anerkannt werden.
Dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Nebenabreden und änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens der ELZ GmbH & Co.KG.
1.2 Ist der Verkauf an den Besteller ausdrücklich zum Zwecke des Wiederverkaufes erfolgt, ist der Besteller zur Weitergabe des Nutzungsrechts an einen Dritten berechtigt.
2. Lieferung
2.1 Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind außchließlich die von der ELZ GmbH & Co.KG erteilte Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
Die ELZ GmbH & Co.KG ist zur Teillieferung berechtigt.
2.2 Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zuläßig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzten Leistungen des bestellten Programmes in vollem Umfang erfüllt werden.
2.3Wird die bestellte Ware im Lieferumfang des Herstellers durch eine neue Ware ersetzt, die sämtliche im Vertrag vorausgesetzten Eigenschaften genau so gut oder beßer erbringt, ist die ELZ GmbH & Co.KG berechtigt, anstelle der bestellten Ware die neue Ware zu liefern.
2.4 Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung an den Besteller über.
2.5 Verzögert sich eine Leistung über den von der ELZ GmbH & Co.KG zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens drei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach,
daß sein Intereße wegen der Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt die ELZ GmbH & Co.KG mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für die ELZ GmbH & Co.KG unmöglich,
so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschloßen, soweit nicht Verzug oder Unmöglichkeit auf einer grob fahrläßigen Vertragsverletzung der ELZ GmbH & Co.KG beruhen.
Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der ELZ GmbH & Co.KG liegen, insbesondere bei Streik, Außperrung, Materialausfall, h&öuml;herer Gewalt, Beförderungs- oder Betriebßperre ist die ELZ GmbH & Co.KG berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadensersatzpflicht eintritt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes spezifiziert, rein netto frei Versandstelle.
Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.
3.2 Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung für uns kosten- und spesenfrei angenommen.
Bei Neukunden ist die Zahlung mit übergabe, Inbetriebnahme bzw. erbrachter Leistung zu begleichen.
3.3 Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist die ELZ GmbH & Co.KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinßatz nach § 1 Diskontsatz-überleistungs-Gesetz aus dem Rechnungs-Nettowert zu verlangen.
Dem Besteller steht der Nachweis eines geringeren, der ELZ GmbH & Co.KG der Nachweis eines höheren Schadens offen.
3.4 Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
3.5 Wird bei Zahlungsverzug des Käufers ein berechtigter Dritter mit dem Forderungseinzug beauftragt, so hat der Käufer die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten zu tragen.
3.6 Für jede Mahnung wird eine pauschale Gebühr von EUR 10,- erhoben, mit Ausnahme der Erstmahnung.
4. Garantieleistung
4.1 Der Besteller verpflichtet sich, die von der ELZ GmbH & Co.KG gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich gegenüber der ELZ GmbH & Co.KG schriftlich anzuzeigen.
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar oder beim Verkauf an Nichtkaufleute nicht offensichtlich.
4.2 Die ELZ GmbH & Co.KG verpflichtet sich, in den ersten zwölf Monaten nach Auslieferung der Programme Fehler des Trägermaterials selbst durch Austausch bzw. Ersatzlieferung auf einem Medium eigener Wahl und auf eigene Kosten zu beheben.
4.3 Die Haftung der ELZ GmbH & Co.KG für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind, wird ausgeschloßen, es sei denn der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrläßige Vertragsverletzung durch die ELZ GmbH & Co.KG zurückzuführen.
Der Besteller ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und die Datensicherung.
6.4 Eine Gewährleistung der ELZ GmbH & Co.KG beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachlieferung. Schlägt die Nachlieferung oder Ersatzlieferung fehl,
so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschloßen, es sei denn, der Schaden
ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrläßige Vertragsverletzung der ELZ GmbH & Co.KG zurückzuführen.
6.5 Die ELZ GmbH & Co.KG wird den Besteller von sämtlichen Ansprüchen dritter freistellen, die diese aufgrund einer Schutzrechtsverletzung durch die bestellte Software oder
anderen Leistungen der ELZ GmbH & Co.KG gegen den Besteller erheben.
5. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung
5.1 Gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der ELZ GmbH & Co.KG. Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Besteller Eigentum nicht erwirbt, bleiben unberührt.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern.
Verpfändungen, Sicherungsübereignung oder überlaßung der Ware im Tauschweg sind dem Besteller nicht gestattet.
Die ELZ GmbH & Co.KG und der Besteller sind sich darüber einig, daß das Verarbeitereigentum, das nach
§ 950 BGB an dem neuen Gegenstand für den Besteller entsteht, mit seiner Entstehung auf die ELZ GmbH & Co.KG übergeht.
Die übergabe wird durch die Vereinbarung ersetzt, daß der Besteller die neuen Gegenstände für die ELZ GmbH & Co.KG unentgeltlich verwahrt.
5.2 Veräußert der Besteller von der ELZ GmbH & Co.KG bezogene Ware, bevor er selbst den Kaufpreis gegenüber der ELZ GmbH & Co.KG beglichen hat, so sind der Besteller und die ELZ GmbH & Co.KG darüber einig, daß die aus dem Weiterverkauf entspringenden Forderungen mit ihrem
Entstehen an die ELZ GmbH & Co.KG zur Sicherung von deren Kaufpreis übertragen sind. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen verkauft, so beschränkt sich die Abtretung der Kaufpreisforderung auf die Höhe des von der ELZ GmbH & Co.KG stammenden Warenwertes.
Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an die ELZ GmbH & Co.KG abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die ELZ GmbH & Co.KG ist berechtigt, die Abtretung offenzulegen oder vom Besteller die Anzeige der Abtretung an den
Schuldner zu verlangen.
6. Sonstige Bestimmungen
6.1 Erfüllungs- und Leistungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der Sitz der ELZ GmbH & Co.KG.
Die Gerichte aus 99974 Mühlhausen/Thüringen sind für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag national als auch international zuständig. Wir sind jedoch auch berechtigt
am Sitz des Käufers oder der für den Auftrag zuständigen Zweigniederlaßung zu klagen.
14.2 Die Rechtsbeziehung zwischen der ELZ GmbH & Co.KG und dem Besteller unterliegen außchließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.3 Sollten einzelne Bestimmungen des
Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch für das Vertragsverhältnis an sich. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame bzw. nichtige Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem
Vertragszweck und Inhalt am nächsten kommen.
6.4 Alle Waren werden für den Verbleib im Bestimmungsland versandt und dürfen aus dem Bestimmungsland nicht exportiert werden, sofern die jeweiligen Exportbestimmungen der einzelnen Herstellerländer hierzu Beschränkungen auferlegen.
Stand: 12.2021
ELZ GmbH & Co.KG
Heiligengaße 1
99996 Unstruttal |OT D rna
Tel.: 03601 76 42 619
E-Mail: info@elz.solar